AGB
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten in den Produkten von STRAUB DESIGN (Inhaber Markus Straub-Lezius) und echt-nuernberg.de (oder echt-gut-nuernberg.de)

1. Begrifflichkeiten und Definitionen

„Der Influencer“  - Der „Influencer“ ist eine in den sozialen Medien des Internets bekannte Person, die für ihre Authentizität, ihre positive Ausstrahlung und ihre hohe Werbewirksamkeit bekannt ist. Auf Grundlage dieses positiven Images beauftragt „Der Auftraggeber“ den Influencer mit den, im Rahmen des folgenden Vertrages inhaltlich und im Hinblick auf die Art ihrer Erbringung spezifizierten Leistungen.

Beitrag“ - Als "Beitrag" wird eine Veröffentlichung oder Verbreitung von Inhalten über soziale Medien, soziale Netzwerke, einem Website-Blog und andere Formen der Publikation verstanden.

Inhalte" - Unter dem Begriff "Inhalte" (oder "Inhalt") sind alle Inhalte- und Werke, insbesondere Social-Media-Postings, Fotografien, Grafiken, Emojis, Hashtags, Videos, sonstige Bilder, Links und anderes Text-, Ton- und/oder Bildmaterial zu verstehen.

Auftraggeber“ oder „Kunde“ - „Auftraggeber“ oder „Kunden“ in diesem Kontext ist eine natürliche oder juristische Person, die mit dem Influencer einen Vertrag abschließt oder eine Zusammenarbeit vereinbart, um bestimmte Werbeleistungen zu erhalten. Das kann zum Beispiel ein Unternehmen, eine Agentur oder auch eine Einzelperson sein.

Schriftform/ schriftlich“ - Die "Schriftform", bzw. der Begriff "schriftlich" setzen eine unterschriebenen Erklärung der Vertragsparteien voraus. Die Zusendung der Erklärung darf auch elektronisch via E-Mal erfolgen.

"Textform" - Erklärungen gelten als in "Textform" abgegeben, wenn die erklärende Person erkennbar ist und die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgt (z. B. Text in einer E-Mail).

2. Arten der zu erbringenden Leistungen

Der Influencer schuldet die folgenden Arten von Leistungen:

  • Erstellung von Bildaufnahmen.
  • Erstellung von Story-Elementen.
  • Erstellung von Videos.
  • Verfassen von Artikeln und redaktionellen Beiträgen.
  • Fotografie-Aufnahmen vor der Kamera (Modelling).
  • Video-Aufnahmen vor der Kamera (Modelling).
  • Veranstaltung von Gewinnspielen.
  • Veröffentlichung von Blog-Beiträgen.

3. Arten der im Rahmen der Beauftragung einbezogenen Plattformen

Der Influencer wird für den Auftraggeber innerhalb der folgenden Plattformen und Netzwerke tätig:

  • Veröffentlichung von Beiträgen im Blog/ auf Webseite des Influencers
  • Veröffentlichung von Beiträgen auf der Plattform Facebook.
  • Veröffentlichung von Beiträgen auf der Plattform Instagram.

4. Allgemeine Leistungs- und Pflichtenbeschreibung

Der Influencer gewährleistet, dass alle Leistungen entsprechend den vereinbarten Vorgaben, zu vereinbarten Zeit, mit der erforderlichen Sorgfalt und fachgerecht erbracht werden sowie den Vertragszweck und die Interessen des Auftraggebers und seiner Kunden, sofern diese genannt sind, insbesondere die positive Reputation betreffend, berücksichtigen.

Die Inhalte müssen frei von pornographischen, mit Tabak, Tabakwaren, Rauchutensilien sowie Drogen jeglicher Art in Verbindung stehenden und sonstigen anstößigen oder sittenwidrigen Inhalten sowie Inhalten, die dem Ansehen des Auftraggebers, und sofern genannt seines Kunden, abträglich sein könnten, sein.

Der Influencer verpflichtet sich keine öffentlichen Aussagen zu treffen oder Verhaltensweisen an den Tag zu legen, die den Zwecken des Vertrages zuwiderlaufen, für den Auftraggeber, bzw. seine Kunden abträglich sein und insbesondere deren Ruf und Ansehen negativ beeinträchtigen könnte. Sollte eine entsprechende Zurückhaltung dem Influencer aus zwingenden Gründen nicht zumutbar sein, wird er den Auftraggeber mit einer angemessenen, eine entsprechende Bewertung und Reaktion erlaubenden Vorfrist, über mögliche öffentliche Aussagen oder Verhaltensweisen vorab informieren.

Die vereinbarten Leistungen und Inhalte sind durch den Influencer oder einer seiner Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter) zu erbringen. Übliche Hilfsleistungen (z. B. technischer Natur), dürfen in Anspruch genommen werden.

Der Influencer hat die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen im Rahmen der eigenen Möglichkeiten, des üblichen eigenen sowie im Übrigen nach eigenem angemessenen Ermessen in einer authentischen Weise umzusetzen. Vereinbarte Detailvorgaben zu den Leistungen sind zu beachten.

Der Influencer ist frei in der gestalterischen Umsetzung von Bilder, Texten, Videos, Audios und andere schöpferischen Leistungen.

Der Influencer ist nicht dafür verantwortlich, dass die Beiträge und Inhalte sowie deren Veröffentlichung und Verbreitung Persönlichkeitsrechte, Markenrechte, Urheberrechte und Wettbewerbsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen.

Der Influencer verpflichtet sich, die dem Influencer zur Verfügung stehenden Statistiken für die vom Influencer im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten Beiträge (z. B., zu Abrufen, Anzahl Kommentare, Weiterleistungen oder andere Interaktionen) spätestens acht Wochen nach Veröffentlichung und anschließend 1mal pro Jahr auf Anfrage per E-Mail an den Auftraggeber zu senden. 

Der Auftraggeber fördert und unterstützt den Influencer bei der Erbringung seiner vertraglichen Leistungen durch geeignete Unterstützungsmaßnahmen. Insbesondere stellt der Auftraggeber dem Influencer alle erforderlichen Informationen, Materialien und Daten rechtzeitig und spätestens auf Anfrage zur Verfügung. Der Auftraggeber wird auftretende Leistungsmängel dem Influencer unverzüglich mitteilen und den Influencer bei deren Behebung im Rahmen des Zumutbaren unterstützen.

Der Auftraggeber stellt dem Influencer die für die Erstellung der Inhalte und/oder Beiträge erforderlichen Materialien, Unterlagen und Informationen.

5. Kennzeichnung von kommerziellen Inhalten

Der Influencer ist allein dafür verantwortlich, sich selbständig über den Inhalt der rechtlich relevanten Vorschriften zu informieren und alle Veröffentlichungen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu kennzeichnen. Dabei hat der Influencer stets den Grundsatz zu beachten, dass Werbung oder Beiträge kommerzieller Natur, die kennzeichnungspflichtig sind, als solche klar erkennbar sein müssen. 

Sofern der Auftraggeber eine bestimmte Kennzeichnung vorgibt, sind nur die dort genannten Vorgaben und Begrifflichkeiten maßgeblich. Der Auftraggeber haftet dann im vollen Umfang.

6. Prüfung und Freigabe

Inhalte, Beiträge und mit ihnen verbundene Promotionsmaßnahmen (z. B. öffentliche Bekanntgaben, Ankündigungen, etc.) werden vor der Veröffentlichung vom Auftraggeber überprüft. Zu diesem Zweck sendet der Influencer die vorgenannten Inhalte, Beiträge oder Maßnahmen vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Genehmigung innerhalb der genannten und sonst innerhalb einer angemessenen Vorlaufsfrist an den Auftraggeber. Der Auftraggeber prüft die Veröffentlichung innerhalb der genannten und sonst einer angemessenen Frist und erteilt dem Influencer textlich (E-Mail genügt) die Freigabe oder gibt anderweitig Vorgaben für Änderungen.

Der Auftraggeber ist berechtigt, von dem Influencer eine Freigabe- oder Korrekturschleife in Bezug auf die zu erstellenden Inhalte zu verlangen.

Inhalte, die nicht schriftlich vom Auftraggeber freigegeben wurden, gelten nicht als nach diesem Vertrag erbrachte Leistung und unterliegen daher keiner Vergütungspflicht.

  • Zeitraum, innerhalb dessen Inhalte vor der Veröffentlichung zur Prüfung und Freigabe vorgelegt werden müssen: 24 Stunden
  • Zeitraum, innerhalb dessen Inhalte vom Auftraggeber geprüft und freigegeben werden müssen: 48 Stunden

7. Exklusivitätsvereinbarung der Einräumung von Rechten

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass alle Rechte, die sich aus diesem Vertrag vom Influencer erbrachten Inhalten, im Zeitpunkt ihrer Entstehung vollständig und uneingeschränkt beim Influencer bleiben. Der Auftraggeber ist also nicht zur eigenen Benutzung der Inhalte berechtigt, es sei denn, es wurde im Vorfeld etwas anderes in schriftlicher Form vereinbart.

Der Auftraggeber ist berechtigt die veröffentlichten Inhalte auf Social Media Plattformen zu verbreiten, indem er sie gepostet und den entsprechend funktionierende Applikationen verwendet (sog. "Reposting").

Der Influencer darf über das Ende der Zusammenarbeit hinaus, auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber, und sofern benannt mit einem Kunden, bzw. im Zusammenhang mit einer Kampagne, öffentlich im historischen Kontext (z. B. im Rahmen der Darstellung zurückliegender Kampagnen auf Webseiten oder im Rahmen von Vortragstätigkeiten), auch unter Verwendung der Veröffentlichungen als Beispiele, hinweisen.

Die Rechteeinräumung bleibt von einer Kündigung oder sonstigen Beendigung dieses Vertrages, gleichgültig aus welchem Grund sie erfolgt, unberührt.

Die Rechteübertragung, bzw. Einräumung erfolgt ohne örtliche und ohne Beschränkung.

8. Löschung von Beiträgen und Inhalten

Der Influencer entscheidet, ob die von ihm veröffentlichen Beiträge und Inhalte nach Vertragsende weiterhin veröffentlicht bleiben oder gelöscht werden. Im Fall der fortdauernder Veröffentlichung gelten weiterhin die Vorgaben zum Beitrag oder Inhalt entsprechend diesem Vertrag (z. B. und soweit vereinbart, Pflicht zur Beachtung von Rechten Dritter, Werbekennzeichnung oder Verbot der Nutzung im abträglichen Kontext).

Entfernt Der Influencer einen Beitrag nachträglich oder verursacht er zurechenbar dessen Löschung, so hat er nach Ermessen des Auftraggebers die für diese Veröffentlichung erhaltene Vergütung (ggf. anteilig) auf Aufforderung an den Auftraggeber zurückzuerstatten und/oder unverzüglich (grundsätzlich innerhalb von 24 Stunden) einen Ersatz-Beitrag zu veröffentlichen. Eine derartige Ersatz-Veröffentlichung muss die in diesem Vertrag festgelegten Anforderungen erfüllen.

Der Influencer ist nicht zur Entfernung von Inhalten, die auf Kanälen Dritter (z. B. im Rahmen der Presse-Berichterstattung, oder von Online-Nutzern geteilten PR-Maßnahmen) veröffentlicht sind und nicht der Kontrolle des Influencers unterstehen, verpflichtet.

9. Vergütung und Zahlung

Freigegebene Fahrtkosten mit einem Kraftfahrzeug werden mit einem Betrag vom 0,35 Euro zzgl. gesetzlicher MwSt. pro gefahrenen Kilometer ersetzt. Freigegebene Kosten der Bahnfahrten werden bis zur Höhe eines Tickets für die 2. Klasse ersetzt. Freigegebene Flugkosten werden bis zur Höhe eines Tickets für Economy-Klasse ersetzt. Hotelübernachtungen werden in einer Hotelkategorie bis zu 4 Sternen erstattet.

Als Vergütung wird ein Honorar vor Beginn der Arbeiten für jeden Auftrag separat vereinbart.

Der Auftraggeber stellt dem Influencer benötigte Produkte/ Leistungen für die Zwecke der Durchführung des Vertrages kostenlos zur Verfügung.

Influencer darf die gestellten Produkte nach Vertragsende behalten.

Zahlung ist innerhalb von sieben Tagen nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung zu leisten.

Laufende Zahlungen sind zum 1. des Monats im Voraus zu leisten.

Alle vertraglichen Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Influencer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob seine in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen einer abgabepflichtigen Künstlersozialversicherung oder Künstlersozialkasse unterfallen. 

10. Gewährleistung, Freistellung und Haftung

Beide Vertragsparteien haften sich gegenüber unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, entsprechend dem Produkthaftungsgesetz sowie für fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder von Kardinalpflichten, d. h. der wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung die jeweils andere Vertragspartei, bzw. sofern benannt des Kunde des Auftraggebers vertrauen darf.

Die Haftung für fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten und grob fahrlässige Pflichtverletzung durch Erfüllungsgehilfen ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (nachfolgend "typischer Schaden"), der grundsätzlich auf einen angemessenen Betrag, der auf die Höhe des vertraglichen Entgelts des Influencers für den Zeitraum oder Vorgänge, in dem die Pflichtverletzung stattgefunden hat, bzw. sie betraf, begrenzt ist. Der typische Schaden übersteigt grundsätzlich nicht die vereinbarte Vergütung. Entgangene Gewinne der jeweils anderen Vertragspartei, bzw. sofern benannt des Kunden des Auftraggebers, werden nicht erstattet. Die Begrenzung des typischen Schadens gilt nicht, wenn die Beschränkung im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten unangemessen wäre.

11. Außerordentliche Kündigung

Dieser Vertrag kann aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftraggeber insbesondere dann vor, wenn der Influencer seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag wiederholt und schuldhaft nicht erfüllt. Das Hervorstehen eines Konkurrenzprodukt berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.

Liegt Leistungsverzug des Influencers vor und gewährt der Auftraggeber dem in Verzug befindlichen Influencer eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung, dass der Auftraggeber nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehnt, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber ebenfalls zur Kündigung berechtigt. Der Auftraggeber kann eine Nachfrist verweigern, wenn durch die Gewährung einer Nachfrist die Sicherstellung einer fristgerechten und einwandfreien Verwendbarkeit der Leistung bei Leistungsverzug gefährdet oder unmöglich werden würde.

Der Auftraggeber kann den Vertrag kündigen, wenn dem Influencer die gesamte Leistung, auch aufgrund Nichteinhaltung einer vereinbarten Leistungsfrist, endgültig unmöglich wird. Dasselbe gilt bei Unvermögen des Influencers. 

Die außerordentliche Kündigung des Influencers setzt voraus, dass der Auftraggeber den Influencer zur Beseitigung des Grundes der außerordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessen, die Interessen der Vertragsparteien berücksichtigenden Frist, die vorbehaltlich besonderer Umstände, z. B. Eilbedürftigkeit, grundsätzlich sieben Tage beträgt, auffordert. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung des Influencers zur Beseitigung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Auftraggeber unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.

Die außerordentliche Kündigung des Auftraggebers setzt voraus, dass der Influencer den Auftraggeber zur Beseitigung des Grundes der außerordentlichen Kündigung innerhalb einer angemessen, die Interessen der Vertragsparteien berücksichtigenden Frist, die vorbehaltlich besonderer Umstände, z. B. Eilbedürftigkeit, grundsätzlich sieben Tage beträgt, auffordert. Die außerordentliche Kündigung ist auch ohne vorherige Aufforderung des Auftraggebers zur Beseitigung möglich, wenn eine Fortsetzung des Vertrages dem Influencer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien nicht zugemutet werden kann.

Im Falle einer Stornierung eines laufenden Auftrages durch den Auftraggeber, der Grundlage für die Beauftragung des Influencers war, ist der Auftraggeber berechtigt, seinerseits die Beauftragung des Influencers je nach Konstellation vollständig oder in Teilen zu stornieren. Im Falle einer Stornierung hat Der Influencer Anspruch auf volle 85% der nicht erbrachten Leistungen.

12. Durchführung der Kündigung

Die Kündigung dieses Vertrages, als auch die Aufhebung dieser Formklausel müssen zumindest in Textform erfolgen (z. B. E-Mail).

Bis zum Vertragsende entsprechend diesem Vertrag entstandene Zahlungs-, Rechts- und sonstige Ansprüche zwischen den Vertragsparteien werden unbeschadet der Regelungen dieses Vertrages nicht beeinträchtigt.

13. Schlussbestimmungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Influencer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des Influencers und sofern vom geltenden Gesetz zwingend vorgesehen, der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Auftraggeber im Geltungsbereich des anwendbaren Rechts keinen Gerichtsstand hat. Der Influencer behält sich vor, Ansprüche an dem gesetzlichen Gerichtsstand geltend zu machen.

Die vertraglichen Vereinbarungen sind vollständig in diesem Vertrag enthalten. Individuelle Vereinbarungen über Laufzeit und Honorar sind dem jeweiligen Auftrag zu entnehmen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern Der Influencer ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Eine nicht erfolgte Zurückweisung gegenläufiger und mitgeteilter Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, stellt auch im Fall der Vertragsdurchführung keine Zustimmung dar.

Der Auftraggeber ist berechtigt für zusätzliche und gesonderte Leistungen die Geltung zusätzlicher Bedingungen zu vereinbaren. Die zusätzlichen Bedingungen werden dem Influencer deutlich erkennbar gemacht. Sofern die zusätzlichen Bedingungen den Regelungen dieses Vertrages widersprechen, haben die zusätzlichen Bedingungen Vorrang.

Soweit in dem Vertrag keine konkrete Erklärungsform verlangt wird, ist zumindest die Textform erforderlich.

Der Influencer darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auch ohne   Zustimmung des Auftraggebers abtreten.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksamen Bestimmungen werden vielmehr im Wege der ergänzenden Auslegung eine solche Regelung ersetzt, die von den Vertragsparteien mit der/ den unwirksamen Bestimmung/en erkennbar verfolgten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Sofern die vorbenannte ergänzende Auslegung aufgrund gesetzlich zwingender Vorgaben nicht möglich ist, werden die Vertragsparteien eine ihr entsprechende Regelung vereinbaren.